Einen Paradigmenwechsel gibt es im Bereich der Wohnbauförderung für alle Häuslbauer:innen: die Quadratmetergrenzen werden aufgehoben. Aber: wer kleiner baut, bekommt mehr Geld! Hier ein Überblick.
Wohnbauförderung 2023
- Höhere Einkommensgrenzen (Jahresnettoeinkommen): 1-Personen-Haushalt: 48.000 Euro (zuvor: 43.000)
- 2-Personen-Haushalt: 74.000 Euro (zuvor: 67.000 Euro)
- Jede weitere Person: plus 7.000 Euro (zuvor: 6.000 Euro)
- Neu für Wohnungskäufer (Ersterwerb):
- Erhöhung des Förderkredits von 500 auf 700 Euro/m2
Neu für Häuslbauer
- Aufhebung der Quadratmeterbeschränkung. Aber: kleiner Bauen wird belohnt! Häuslbauerbonus für Häuser mit max. 150m2: 25.000 Euro. Häuslbauerbonus für Häuser mit mehr als 150m2: 20.000 Euro
- Erhöhung des Förderkredits von 500 auf 700 Euro/m2 förderbare Nutzfläche (Förderbare Nutzfläche beträgt für 1 Person 50m2, 2 Personen 65m2, 3 Personen 75m2, 4 Personen 90m2, 5 Personen 105m2; 6 Personen 115m2, für mehr als 6 Personen 125m2)
Neu für Sanierer:
- Aufhebung der Quadratmeterbeschränkung
- Entfall der Vorprüfung bei barrierefreien Maßnahmen: Einreichen des Förderantrags erst nach Durchführung der Sanierungsmaßnahme und Endabrechnung.
- Entfall der verpflichtenden Vor-Ort-Energieberatung bei alleiniger Errichtung einer Photovoltaikanlage
Schaffung von Wohnraum bei Bestandsobjekten:
- Aufhebung der Quadratmeterbeschränkung
- Erhöhung des Förderkredits von 500 auf 600 Euro/m2 bis max. 75.000 Euro bzw. von 600 auf 700 Euro/m2 bis max. 90.000 Euro für Gebäude in Siedlungsschwerpunkten
- Erhöhung des Einmalzuschusses für den Erwerb von Bestandsobjekten in Siedlungsschwerpunkten von 20.000 Euro auf 25.000 Euro
Sonderregelung für notwendige Sanierungen nach Katastrophen:
- Im Falle des Eintritts eines Katastrophenereignisses und dadurch entstandene Schäden werden Sanierungsmaßnahmen auch gefördert, wenn das Wohnhaus jünger als 20 Jahre ist.