Neue Förderungen fürs Bauen, sauber Heizen & Sanieren

Neue Förderungen fürs Bauen, sauber Heizen & Sanieren

Einen neuen Weg schlägt das Land Kärnten 2022 bei der Wohnbauförderung ein: Erhöhung der Einkommensgrenzen und verringerte Förderung bei Überschreitung.

Häuslbauer wird die Wohnbauförderung neu freuen: Der Häuslbauerbonus, ein Einmalzuschuss, wird von 15.000 Euro auf 18.000 Euro erhöht. Erwirbt jemand ein Bestandsobjekt in einem Orts- oder Stadtkern, beträgt der Zuschuss sogar 20.000 Euro. Der alternativ verfügbare Förderkredit wird von 400 auf 500 Euro pro Quadratmeter förderbare Nutzfläche erhöht. Auch hier gibt es für die Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekt im Orts- oder Stadtkern noch eine besondere Erhöhung auf 600 Euro pro Quadratmeter. Damit mehr Kärntner:innen diese Förderungen in Anspruch nehmen können, gelten seit 1.1.2022 höhere Einkommensgrenzen: Für eine Person wurde die Grenze von 38.000 auf 43.000 Euro Jahresnettoeinkommen erhöht, für zwei Personen von 55.000 auf 67.000 Euro. Für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 6.000 Euro.

Bei höheren Einkommen

Überschreiten Förderwerbende die Einkommensgrenze um zehn Prozent, bekommen sie 75 Prozent der Förderungen. Im Fall des Häuslbauerzuschusses wären das beispielsweise 13.500 Euro (statt 18.000 Euro). Überschreiten sie die Grenze um 20 Prozent, bekommen sie 50 Prozent der Fördersumme. Und überschreiten Förderwerbende die Einkommensgrenze um 30 Prozent, erhalten sie noch 25 Prozent der Förderung. Das Kärntner Wohnbaubudget 2022 umfasst insgesamt 183,28 Millionen Euro.

Förderturbo für PV

So hoch wie nie fällt seit 1.1.2022 die Photovoltaik-Förderung für Häuslbauer und -sanierer in Kärnten aus. Das Land startete ein Impulsprogramm für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Bei einer im Netzparallelbetrieb geführten Anlage gelangt der erzeugte Strom direkt – also ohne Zwischenspeicherung über Batterien – in die Wechselspannungsinstallation des zugehörigen Hauses. Errichtet der Besitzer eines Einfamilienhauses also eine PV-Anlage mit 10 kWp, so erhält er dafür vom Bund 2.500 Euro und vom Land 4.800 Euro Förderung, gesamt 7.300 Euro. Gedeckelt ist die Förderhöhe mit 70 Prozent der Gesamtkosten.

Sauber Heizen für ALLE

In Kombination von Landes- und Bundesförderung gibt es für den Tausch eines fossilen Heizungssystems gegen eine Wärmepumpenheizung, einen Fernwärmeanschluss, einen Pelletskessel, Stückholzkessel oder Hackgutkessel bis zu 13.500 Euro Zuschuss. Damit sich das ALLE leisten können, gibt es für Personen mit niedrigem Einkommen beim Umstieg von fossilen auf alternative Heizformen einen Kostenersatz bis zur vollen Höhe! So wird etwa der Tausch eines fossilen Heizungssystems gegen eine Pelletsheizung mit bis zu 25.100 Euro gefördert, der Anschluss an Fernwärme mit bis zu 19.750 Euro oder die Installation einer Sole/Wasser-Wärmepumpe mit bis zu 26.050 Euro. In Anspruch nehmen können diese Komplettförderung Personen mit niedrigem Einkommen in Privathaushalten. Das sind bei einem Einpersonenhaushalt bis zu 1.454 Euro netto pro Monat (bei weiteren Personen im Haushalt gibt es entsprechende Erhöhungsbeträge). Wenn das Monatseinkommen etwas darüber liegt, aber 1.694 Euro nicht überschreitet, werden 75 Prozent der Kosten ersetzt.

Außenbeschattung

Gefördert wird auch die nachträgliche Montage von außenliegenden Rollläden und Raffstores zum Sonnenschutz in Eigenheimen und bei Wohnungen. Die Baubewilligung des Förderungsobjekts muss mind. 20 Jahre alt sein. Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses im Ausmaß von 50% der förderbaren Kosten (Material inkl. Montage), höchstens in Höhe von € 1.000,– je Wohnung.

Weitere Details zu den aktuellen Wohnbauförderungen finden Sie unter ktn.gv.at

Die Ziele von Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten sind meist eine ansprechendere Erscheinung, ein höherer Wohnkomfort und die Erreichung höherer Energieeffizienz & Technikstandards. Vor dem Hintergrund stetig steigender Energiekosten gewinnt vor allem die thermische Sanierung zunehmend an Bedeutung. Damit können die Energiekosten erheblich reduziert und somit die Geldbörse geschont werden. Mit der passenden Finanzierung von Raiffeisen können Sie Ihr Vorhaben sicher und günstig finanzieren. Und nicht zu vergessen: es bestehen auch Förderungsmöglichkeiten, die es gilt bestmöglich in die Realisierung des Vorhabens zu integrieren. Als Bau- und Wohnexperte der Raiffeisen-Bezirksbank St. Veit/Glan werde ich gemeinsam mit Ihnen alle wesentlichen Faktoren in Ihre Entscheidungsfindung mit einbeziehen, um den möglichst besten Finanzierungs- und Fördermix sicherzustellen. Wir sehen uns gemeinsam an, wie viel an Eigenmittel Sie bereits angespart haben und wie es um Ihr Haushaltsbudget bestellt ist. Im Kompetenzzentrum „Bauen & Wohnen“ werde ich Sie in einem persönlichen Gespräch bestmöglich beraten, um für Sie die passende Finanzierungsvariante zu finden.

Martin Hinteregger
Tel.: +43 4212 5566 – 47620
martin.hinteregger@rbgk.raiffeisen.at

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